Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sorgt dafür, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Missstände im Unternehmen aufdecken, gesetzlich vor Nachteilen geschützt sind. Unternehmen sind verpflichtet, das Gesetz umzusetzen.

Wir haben hierfür die AGA Service GmbH beauftragt, Ihnen verschiedene einfache und sichere Wege der Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Damit Sie vertraulich melden können, werden Ihre Hinweise nicht direkt an uns weitergeleitet. Juristinnen und Juristen der Meldestelle bearbeiten die Meldung und besprechen sie im Anschluss mit uns.

Was kann oder muss ich melden?

Die Meldestelle ist ein Angebot für Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter. Wenn Sie im Unternehmen etwas beobachten oder erfahren, das möglicherweise strafbar oder bußgeldbewährt ist, können Sie sich direkt an die Meldestelle wenden. Dort wird der Hinweis vertraulich geprüft und weiterbearbeitet. Sie selbst sollen durch die Meldung keinen Nachteil haben. Eine Meldung kann unter anderem diese Themen betreffen:

  • Wirtschaft, Finanzen, Geldwäsche
  • Bestechung, Korruption, Interessenkonflikt
  • Beschaffung
  • Transport, Produkte, Herstellung
  • Leben / Gesundheit von Einzelpersonen
  • Sexuelle Belästigung
  • Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Umweltauswirkungen
  • Drohungen, Gewalt, Diebstahl

Ich möchte etwas melden: Wie soll ich mich vorbereiten?

Je genauer Ihre Meldung ist, desto besser kann sie bearbeitet werden. Folgende Fragen helfen Ihnen bei der Vorbereitung:

  • Was ist passiert? Bitte beschreiben Sie den Vorfall/das Problem.
  • Wann und wo (Unternehmensstandort oder -bereich) ist es passiert?
  • Wie haben Sie davon erfahren? Sind Sie beteiligt?
  • Gibt es Beweise?
  • Haben Sie schon etwas getan oder mit jemandem gesprochen?

Wenn Sie die Meldestelle anrufen, eine E-Mail oder einen Brief schreiben, nennen Sie bitte unbedingt auch das Unternehmen.

Wie kann ich einen Hinweis geben?

Sie können sich aussuchen, wie Sie mit der Meldestelle Kontakt aufnehmen möchten:

Online

Eine Meldung kann (auch vollständig anonym) über das Hinweismeldesystem eingereicht werden. Dieses erreichen Sie per Smartphone oder Computer über folgenden Link: https://hinweisgeber.aga.de/mazurczak23hi

Sie müssen sich nicht registrieren. Nach der Meldung wird ein Sicherheitscode angezeigt. Bitte speichern Sie diesen Zahlencode. Mit dem Zahlencode haben Sie später wieder Zugang zu Ihrer Meldung. Sie können dann weitere Kommentare abgeben oder eine Frage der Meldestelle beantworten.

Telefon

Rufen Sie an unter 040/30801-200.

E-Mail

Schreiben Sie eine E-Mail an hinweisgeber@aga.de

Post

Per Post an:

vertraulich
AGA Service GmbH
Stichwort HinSchG
Kurze Mühren 1
20095 Hamburg

Sollten Sie für Rückfragen offen sein, denken Sie bitte daran, eine Kontaktmöglichkeit anzugeben.

Persönliches Treffen oder Videokonferenz

Bitte unbedingt vorher per E-Mail oder Telefon einen Termin vereinbaren. Die Treffen finden nach vorheriger Absprache entweder in den Büroräumen des AGA Unternehmensverbands (Kurze Mühren 1, 20095 Hamburg oder Königstraße 9, 30175 Hannover) oder als Videokonferenz zum verabredeten Zeitpunkt statt.

Was passiert nach der Meldung?

  1. Die Meldestelle bestätigt Ihnen den Erhalt der Meldung nach 7 Tagen.
  2. Die Meldestelle prüft Ihre Meldung.
  3. Die Meldestelle informiert Ihr Unternehmen über den Inhalt der Meldung.
  4. Die Meldestelle bleibt mit Ihnen in Kontakt und fragt ggf. nach.
  5. Das Unternehmen prüft und ergreift – wenn nötig – Folgemaßnahmen.
  6. Die Meldestelle gibt Ihnen innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung eine Rückmeldung. Sie erfahren dann z. B., welche Folgemaßnahmen das Unternehmen plant und die Gründe dafür.

Sie möchten mehr über das Hinweisgeberschutzgesetz erfahren?

Deutscher Bundestag – Besserer Schutz für hinweisgebende Personen im beruflichen Umfeld beschlossen

EUR-Lex – 02019L1937-20211110 – DE – EUR-Lex (europa.eu)